... wer soll denn da noch durchsehen? Allein bei den zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erlassenen Bundesimmissionsschutz- verordnungen (BImSchV) gibt es 35 voneinander relativ unabhängige Einzelverordnungen! Von Energieökonomie, über Lärm, Staub, Gift, Gefahrstoff, Abfall, Kreislaufwirtschaft, Wasser, Strahlung ist alles in einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen geregelt. Aber haben Sie nicht wichtigere Kernaufgaben zu lösen, als sich nur mit ständigen Regelungsprozessen im Umweltmanagement zu befassen? Bauen Sie ein Umwelt-Managementsystem auf! Wenn Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 betreiben, wird Ihnen die Einführung eines Umweltmanagementsystems nicht schwer fallen. So sichern Sie auch in diesem Bereich Rechtskonformität und damit Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit nicht nur für Ihr Unternehmen. Also gleich “Nägel mit Köpfen” gemacht und ein UMS eingeführt! Das nimmt Ihnen zwar nicht die Verantwortung ab, schafft aber Überblick und Sicherheit! Sie können sich dieses System auch zertifizieren lassen, müssen dies aber nicht tun. Zusammen mit Ihrem QMS verfügen Sie nun über ein integriertes Managementsystem. Im Umweltmanagement gibt es grundsätzlich 2 Normenwerke: 1. Die DIN ISO 14001 ist eine Norm ähnlich der DIN ISO 9001. Sie können sich dieses System durch einen externen und akkreditierten Auditor zertifizieren lassen. Sie haben in diesem System alle Ihre Wechselwirkungen mit der Umwelt zu (sog. “Umweltaspekte”) definieren und zu bewerten, eine Umweltpolitik zu formulieren und Umweltziele zu definieren. Es ist mit objektiven Parametern zu arbeiten (Kennzahlen). Das grundsätzliche Vorgehen im Bereich eines UMS ist sehr ähnlich den Anforderungen, welche Ihnen vielleicht aus dem QM bekannt sind. 2. Die EG-VO 1221/2009 (auch EMAS III genannt) beschreibt den sogenannten geregelten Bereich. Hier haben Sie eine Umwelterklärung zu erstellen. Sie ist bei der IHK zu hinterlegen. Interne Audits hierzu werden von “Umweltbetriebsprüfern” durchgeführt. Die Umwelterklärung ist durch einen akkreditierten Umweltgutachter im festen Zyklus zu zertifizieren.                                                TA Luft /TA Lärm... WHG... BImSchV... GefahrstoffVO... AbfallG...