... wer soll denn da noch durchsehen?
Allein bei den zur Umsetzung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes
erlassenen Bundesimmissionsschutz-
verordnungen (BImSchV) gibt es 35
voneinander relativ unabhängige
Einzelverordnungen!
Von Energieökonomie, über Lärm,
Staub, Gift, Gefahrstoff, Abfall,
Kreislaufwirtschaft, Wasser, Strahlung
ist alles in einer Vielzahl komplizierter
Gesetze und Verordnungen geregelt.
Aber haben Sie nicht wichtigere Kernaufgaben zu lösen, als sich nur mit
ständigen Regelungsprozessen im Umweltmanagement zu befassen?
Bauen Sie ein Umwelt-Managementsystem auf! Wenn Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 betreiben,
wird Ihnen die Einführung eines Umweltmanagementsystems nicht schwer fallen. So sichern Sie auch in diesem Bereich
Rechtskonformität und damit Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit nicht nur für Ihr Unternehmen.
Also gleich “Nägel mit Köpfen” gemacht und ein UMS eingeführt! Das nimmt Ihnen zwar nicht die Verantwortung ab, schafft
aber Überblick und Sicherheit! Sie können sich dieses System auch zertifizieren lassen, müssen dies aber nicht tun.
Zusammen mit Ihrem QMS verfügen Sie nun über ein integriertes Managementsystem.
Im Umweltmanagement gibt es grundsätzlich 2 Normenwerke:
1. Die DIN ISO 14001 ist eine Norm ähnlich der DIN ISO 9001. Sie können sich dieses System durch einen externen
und akkreditierten Auditor zertifizieren lassen. Sie haben in diesem System alle Ihre Wechselwirkungen mit der Umwelt zu
(sog. “Umweltaspekte”) definieren und zu bewerten, eine Umweltpolitik zu formulieren und Umweltziele zu definieren. Es ist
mit objektiven Parametern zu arbeiten (Kennzahlen). Das grundsätzliche Vorgehen im Bereich eines UMS ist sehr ähnlich
den Anforderungen, welche Ihnen vielleicht aus dem QM bekannt sind.
2. Die EG-VO 1221/2009 (auch EMAS III genannt) beschreibt den sogenannten geregelten Bereich. Hier haben Sie eine
Umwelterklärung zu erstellen. Sie ist bei der IHK zu hinterlegen. Interne Audits hierzu werden von “Umweltbetriebsprüfern”
durchgeführt. Die Umwelterklärung ist durch einen akkreditierten Umweltgutachter im festen Zyklus zu zertifizieren.
TA Luft /TA Lärm...
WHG...
BImSchV...
GefahrstoffVO...
AbfallG...