Als Unternehmer tragen Sie die oberste Verantwortung für die
Sicherheit aller Ihrer Beschäftigten, für die Besucher Ihres Unter-
nehmens, Ihre Nachbarn und sonstige Beteiligte.
Sie haben eine Organisation zu schaffen, welche alle Gefährdungen
auf das Mindestmögliche reduziert (gerichtsfeste Organisation i.S.
der üblichen Rechtsprechung).
Verletzten Sie Ihre Sicherungspflichten, spricht man von einem
“Organisationsverschulden” - daraus leiten sich nicht nur im “Falle
eines Falles” zivilrechtliche (Schadenersatz) und strafrechtliche
Haftungspflichten ab (z.B. § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz,
Strafgesetzbuch).
Ein Managementsystem, welches z.B. den Normforderungen der
OHSAS 18001 entspricht, minimiert nicht nur die Gefahr, dass
etwas “übersehen” wird, es hilft auch bei der Exculpation - wenn
wirklich einmal etwas passiert.
Die zunehmende Eigenverantwortung der Unternehmen für Arbeitsschutz und Sicherheit wird von vielen Unternehmen als
angenehm empfunden. Sie bedeutet aber auch mehr Anspruch an das Risikomanagement und damit an die Organisation die-
ses Bereichs. Denn vielleicht aus Unkenntnis unterlassene Maßnahmen führen ebenso zum Organisationsverschulden. Was
ist grundsätzlich zu tun?
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Idendifikation und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Risikoermittlung und Risikobeurteilung
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Formulierung von Betriebsanweisungen (BA) und Arbeitsanweisungen (AA) auf allen notwendigen Ebenen
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Umsetzung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz
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Identifikation von Gefahrstoffen und das Management des Umgangs mit ihnen (Sicherheitsdatenblätter/AA etc.)
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Identifikation notwendiger persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) für alle Betriebsangehörigen und Besucher
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regelmäßige und dokumentierte Unterweisung aller Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens
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Sichere Gestaltung der Gebäude, Flächen, Arbeitsplätze gemäß den zutreffenden Verordnungen
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Brand- und Explosionsschutz, Beleuchtung, Klima, Ergonomie und vieles andere mehr
... diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das das Gebiet des Arbeitsschutzes so individuell und komplex ist
wie Ihr Unternehmen, ist hier eine hohe Sensibilität gefragt - und möglicherweise auch Unterstützung durch externe Berater .
Es macht einfach Sinn, einen Betriebsfremden einmal den Stand der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen beurteilen zu lassen.
Und sehr viel “gutes Gewissen” bringt die Organisation des Arbeitsschutzes in einem speziellen Arbeitsschutzmanagementsystem.
Demnächst darf ich Ihnen auch eine Beratung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASiG anbieten.